Seit dem 30. Juni 2020 können Sie mit dem ZaWin® QR-Rechnungen drucken. Bedingung ist, dass Sie von der Bank eine QR-IBAN Nummer erhalten haben, und Ihr ZaWin® auf einer aktuellen Version ist (Revision ab Build 289).
Sie können per sofort selbständig auf die neuen QR-Rechnungen umstellen oder je nach Lagerbestand zuerst noch Ihre orangen Einzahlungsscheine aufbrauchen. Die Übergansfrist geht mindestens zwei Jahre, bis Mitte 2022. Wir empfehlen unseren Kunden am besten zuerst selber ein paar QR-Rechnungen einzubezahlen um Erfahrungen zu sammeln. Damit Sie auch Ihre Patienten und Kunden bei Rückfragen entsprechend beraten können. Im ZaWin finden Sie unter Hilfe > Hilfe anzeigen ein Handbuch und ein Video zu den QR-Rechnungen.
Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich über den Support zur Verfügung.